Yergason-Test: Fällt dieser Test positiv aus, kann dies auf eine Schädigung der Sehnen des Bizepses oder auf eine SLAP-Läsion hindeuten. Die Leistungspflicht der Unfallversicherung ist auf Sehnenrisse beschränkt. Eine isolierte SLAP-Läsion fällt nicht darunter (Urteil des Bundesgerichts vom 28.01.2014, 8C_835/2013, E.4.2.f).