Interdisziplinäre Kanzlei für Haftpflicht und Versicherungsrecht

Unfall, Krankheit, Haftung - Wir sorgen für einen gerechten Schadenausgleich

 

Wir gratulieren RA Diane Günthart zum Mastertitel in Versicherungsmedizin.
Bravo!

 

Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen Personen- und Körperschäden.

Ein Unfall oder eine Krankheit trifft einen Menschen unerwartet. Aus einer Körperschädigung entstehen Ansprüche, die durchgesetzt werden müssen. Am Anfang steht der Grundschaden, ein medizinischer Verlauf kommt hinzu. Nicht selten resultiert daraus eine Rechtsstreitigkeit zwischen Geschädigtem und Schadensverursacher sowie den beteiligten Versicherern.

Die Haftung ist strittig, die medizinische Kausalität des Körperschadens oder der erlittenen psychischen Schädigung wird abgelehnt oder der Geschädigte für arbeitsfähig erklärt. Das Gutachten fällt negativ aus oder die Haftung des Spitals wird bestritten.

Die rechtliche Einschätzung von Kausalität, Arbeitsfähigkeit, Invalidität oder Arzt- und Spitalfehlern beruht immer auch auf medizinischen Beurteilungen, die mit den gesetzlichen Voraussetzungen verknüpft werden müssen. Eine erfolgreiche Durchsetzung von Personenschäden bedingt zwingend eine Kombination aus medizinischem und juristischem Wissen und Erfahrung.

Dafür stehen wir ein und arbeiten darum interdisziplinär mit einem exklusiven Netzwerk von beratenden Fachärzten zusammen. Wir führen keine Kriege, sondern überzeugen mit fundierten Argumenten und grosser Erfahrung. Wir bauen keine Luftschlösser und blenden nicht.

Aus diesem Grund liegt die Erfolgsquote der von uns geführten Prozesse z.B. am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich in den letzten Jahren deutlich über dem Durchschnitt.

Die Gründerin von ADVOMED, Evalotta Samuelsson, verfügt als erste und einzige Anwältin in der Schweiz über einen Fachanwaltstitel im Haftpflicht- und Versicherungsrecht, einen Mastertitel in Versicherungsmedizin und ein universitäres Diplom in Medizinrecht. Alle Mitarbeiter weisen einen medizinischen Hintergrund oder fachspezifische Weiterbildungen auf.

Angehörige und Geschädigte brauchen Gewissheit, gerechten Ausgleich und finanzielle Sicherheit.

Dafür setzen wir uns mit unserem interdisziplinären Know-How, interdisziplinärer Zusammenarbeit gepaart mit jahrelanger Erfahrung in der umfassenden Regulierung von Personenschäden gezielt und lösungsorientiert im Interesse unserer Klienten ein.

Haben Sie Fragen? Hier antworten wir.

 

Rechtsgebiete

Haftpflichtrecht

Haftpflichtrecht

Wir bieten unseren Mandanten Rechtsberatung, aussergerichtliche Vertretung, kompetente Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie das Erstellen von medico-legalen Triagen oder interdisziplinäre Gutachten zu komplexen Personenschäden.

Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen in Verfahren der Invaliden-, Unfall-, Militär- und Krankenversicherungen, bei denen es beispielsweise um die Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, der Invalidität oder der Taggeld- und Rentenansprüche geht.

Privatversicherungsrecht

Privatversicherungsrecht

Durch die Zunahme der Leistungseinstellungen aufgrund interdisziplinärer Beurteilung im Bereich der Krankentaggelder kommt es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten. Wir analysieren vertrauensärztliche Berichte und setzen berechtigte Ansprüche durch.

Opferhilferecht

Opferhilferecht

Gemäss Opferhilfegesetz haben Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, Anspruch auf Unterstützung.

Körperschäden von A – Z

 

 

 

Publikationen

Publikationsverzeichnis Evalotta Samuelsson

SAMUELSSON EVALOTTA, Conditio sine qua non im Arzthaftungsrecht, HAVE 2021, S. 3-11.

SAMUELSSON EVALOTTA, Wieviel Beweis für welchen Schaden?, SZS 2019, S. 1-10.

SAMUELSSON EVALOTTA, Epilepsie und Versicherungen, Schweizerische Liga gegen Epilepsie (Hrsg.). S. 1-30.

SAMUELSSON EVALOTTA, Neuregelung der unfallähnlichen Körperschädigung: das Beispiel des Meniskusrisses, SZS 2018, S. 335-366.

SAMUELSSON EVALOTTA, Schleudertrauma: quo vadis?, HAVE 2017, S. 17-47.

SAMUELSSON EVALOTTA, Urteil des Bundesgerichts 8C_478/2015 vom 12.2.2016 (BGE 142 V 106) zu einer ätiologisch-gemischten Schmerzerkrankung: kritische Würdigung im Hinblick auf die Praxisänderung in BGE 141 V 281, SZS 2016, S. 401-409.

SAMUELSSON EVALOTTA, Wieviel Evidenz für welche Objektivität?: Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 8C_972/2012 vom 31. Oktober 2013, Schweizerische Zeitschrift für Gesundheitsrecht (RSDS/SZG) 2015, S. 195-210, (zugleich publiziert in: Jusletter v. 27. Januar 2014).

SAMUELSSON EVALOTTA, Wieviel Wert für welchen medizinischen Beweis?, Jusletter v. 22. Dezember 2014.

SAMUELSSON EVALOTTA/KLEISER LILIANA SCASASCIA, Wieviel Leid ist zumutbar? Über die höchstrichterliche Vermutung der Überwindbarkeit von Schmerzerkrankungen, Jusletter v. 17. Dezember 2012.

SAMUELSSON EVALOTTA, Wieviel Versicherung braucht die Medizin? Kritische Gedanken zur Neukonzeption des medizinischen Abklärungsverfahrens in der Invalidenversicherung oder die Auftragsvergabe durch SuisseMed@P, Jusletter v. 2. Juli 2012.

SAMUELSSON EVALOTTA, HWS-Distorsion-Schleudertrauma: Sinngemässe Anwendung der Rechtsprechung zur somatoformen Schmerzstörung: Urteil des Bundesgerichts 9C_510/2009 vom 30. August 2010, HAVE 2010, S. 356-359.

SAMUELSSON EVALOTTA, Das Schleudertrauma: heute und morgen?, Strassenverkehr 2009, S. 44-46.

SAMUELSSON EVALOTTA, Präzisierung der Schleudertrauma-Praxis: Urteil des Bundesgerichtes U394/06 vom 19. Februar 2008, HAVE 2008, S. 146-149.

SAMUELSSON EVALOTTA, "Mehr Rechte der Versicherten wären wünschbar"; Gesprächsteilnehmer: Jürg Fehr, Evalotta Samuelsson; Gesprächsleitung: Kurt Pfändler, Daniela Schwegler, Plädoyer 2007, S. 8-11.

SAMUELSSON EVALOTTA, Sind die Parteirechte bei Begutachtungen gewahrt?, Plädoyer 2006, S. 25.

 

Vorträge Evalotta Samuelsson

SAMUELSSON EVALOTTA, Die Anästhesiehaftung- Tour d‘Horizon, 10. Januar 2019, Kantonsspital Baden.

SAMUELSSON EVALOTTA, Das «Schleudertrauma» – Quo vadis?, HAVE: Personen-Schadenforum 2017, Tagung zum Thema Schleudertrauma v. 18. Januar 2017, Kongresshaus Zürich.

SAMUELSSON EVALOTTA, MEDJUS à la carte: Juristische Würdigung medizinischer Gutachten, 14. Januar 2015, Universitätsspital Basel.

SAMUELSSON EVALOTTA, Die juristische Würdigung von Gutachten, 19. März 2014, Universitätsspital Basel.

SAMUELSSON EVALOTTA (Präsidentin Schleudertraumaverband Schweiz), Begrüssung/Einleitungsreferat. "Zahlen, Qualität und Kontrolle von Gutachten in der Schweiz", Tagung „Schleudertrauma - und man sieht es doch“ v. 17. Juni 2010, Kongresshaus Zürich.

SAMUELSSON EVALOTTA, Thema: „Das Gutachtersystem in der Schweiz – Parallelen zur BRD, Vortragsreihe „HWS-Verletzungen – Ursachen, Folgen, Therapien“ am 25. März 2011 in der subvenio e.V. Geschäftsstelle, BRD-Düsseldorf.

 

Interview Evalotta Samuelsson

In der zweiten Sendung vom 26. September 2006 unter dem Titel «Ärztegutachten: IV spart auf Kosten der Patienten» berichtete «Kassensturz» über einen wichtigen Fall. Dieser Beitrag enthielt auch ein Interview mit der Rechtsanwältin Evalotta Samuelsson.

 

Publikationsverzeichnis Caroline Aebli-Wittwer

BREITSCHMID PETER / STECK DANIEL / WITTWER CAROLINE, Der Heimvertrag, FamPra.ch 2009, 867-898 (= BREITSCHMID PETER / STECK DANIEL / WITTWER CAROLINE, Der Heimvertrag, in: Breitschmid Peter / Gächter Thomas (Hrsg.), Rechtsfragen zum Heimaufenthalt und dessen Finanzierung, Zürich/St. Gallen 2010, 19–59.

BREITSCHMID PETER / WITTWER CAROLINE, Der nicht entscheidungsfähige Patient: Patientenverfügung, keine Patientenverfügung, unklare oder überholte Weisungen, 1-46.

Unterlage zum Modul „Medizinrecht I“ des BmEL-Doktoratsprogramms/Law Track (HS 2009-2011).

BREITSCHMID PETER / WITTWER CAROLINE, Die Stellung der Medizinalberufe im neuen Erwachsenenschutzrecht, unter Berücksichtigung der Haftung von Medizinalpersonen, Jusletter 31. Januar 2011 (= RSDS/SZG 2011, 57-77).

BREITSCHMID PETER / WITTWER CAROLINE, Pflegerecht – eine Standortbestimmung, Pflegerecht – Pflegewissenschaften 2012, H. 1, 2-10 (Teil 1) / H. 2, 66-80 (Teil 2).

WITTWER CAROLINE / BREITSCHMID PETER, Entwicklungen im Transplantationsrecht, unter besonderer Berücksichtung der Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts, Jusletter 22. November 2010 (= RSDS/SZG 2011, 265-275).

BREITSCHMID PETER, Der nicht entscheidungsfähige Patient – Patientenverfügung, keine Patientenverfügung, unklare oder überholte Weisungen, Pflegerecht – Pflegewissenschaften 2016/2017, H. 4, 194-207 (Teil 1) / H. 1, 2-14 (Teil 2), unter Mitarbeit von Caroline Aebli-Wittwer.

 

 

 

 

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